
Therapieangebote in meiner Praxis
Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis, dies bedeutet, dass ich zwar approbiert bin, aber keinen Kassensitz habe und daher nicht direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen kann.
Dies bedeutet für:
Privatversicherte Patienten/ Beihilfeberechtigte Patienten, dass ich hier gemäß der Gebührenordnung für Ärzte/Ärztinnen ganz regulär nach GOÄ abrechnen kann. Vor dem Beginn der Behandlung ist eine Rücksprache mit Ihrer Privaten Krankenversicherung notwendig, um die individuellen Vertragsbedingungen zu erfragen. Jede private Krankenversicherung hat eigene Bedingungen bzgl. der psychotherapeutischen Versorgung. Oftmals gibt es ein festes jährliches Stundenkontingent. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, welche Bedingungen Sie haben. Wenn Sie die Bedingungen kennen, können wir direkt einen Termin vereinbaren.
Bundeswehrangehörige/ Heilfürsorgeberechtigte, dass Angehörige von Bundeswehrmitarbeitern und/ oder Soldaten ebenfalls direkt einen Termin vereinbaren können. Hier ist die Übernahme von psychotherapeutischen Leistungen vertraglich vereinbart. Sie benötigen lediglich eine Überweisung des zuständigen Truppenarztes.
Selbstzahler, dass Sie die Kosten für die Beratung und/ oder die Therapie gerne privat bezahlen möchten. Dadurch haben Sie den Vorteil, dass keine Weitergabe Ihrer Daten an die Krankenkasse erfolgt. In manchen Fällen kann dies wichtig oder gewünscht sein. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihnen.
Gesetzlich versicherte Patienten, dass Sie nicht direkt einen Termin mit mir vereinbaren können. Allerdings gibt es das Erstattungsverfahren, dass ihnen ermöglichen kann, doch eine Therapie mit Ihrem Kind bei mir beginnen zu können.
Sollten Sie keinen Therapieplatz für Ihr Kind bei einem Therapeuten mit Kassensitz finden, ohne dafür eine lange Wartezeit von mehr als 3 Monaten in Kauf nehmen zu müssen, haben Sie das Recht eine Kostenerstattung zu beantragen.
Der Ablauf bzgl. der Kostenerstattung geht über mehrere Schritte:
Über die Terminservicestelle (Telefon: 116117) der Krankenkassen bekommen Sie zeitnah einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde. Hier wird eine erste Verdachtsdiagnose erstellt und Sie bekommen eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Psychotherapie.
Jetzt können Sie bei den Kinder und Jugendlichen Psychotherapeuten mit einem Kassensitz nach einem Platz für Ihr Kind fragen. Sollten Sie dort keinen zeitnahen Therapieplatz angeboten bekommen, notieren Sie sich den Namen der Therapeutin/ des Therapeuten mit Datum und der von demjenigen angegebenen Dauer der Wartezeit. Haben Sie viele Absagen erhalten, manche Krankenkassen erwarten eine bestimmte Anzahl von Absagen (erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse diesbezüglich) können Sie auch noch Ihren Kinderarzt um eine Dringlichkeitsbescheinigung hinsichtlich der Psychotherapie Ihres Kindes bitten.
Mit den dokumentierten Absagen und der Dringlichkeitsbescheinigung können Sie sich jetzt wieder an Ihre Krankenkasse wenden und um eine Übernahme der Kosten bei einer approbierten Kinderpsychotherapeutin in Privatpraxis bitten. Ihre Kasse wird Ihnen dann mitteilen welche Unterlagen Sie noch benötigen. Auf diese Weise können Sie mit Ihrem Kind in meiner Praxis behandelt werden und ihre gesetzliche Krankenversicherung wird dann die Kosten für die Behandlung übernehmen (Kostenerstattung).